Rechtsprechung
   ArbG Wiesbaden, 02.05.2001 - 3 Ca 33/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11901
ArbG Wiesbaden, 02.05.2001 - 3 Ca 33/01 (https://dejure.org/2001,11901)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 02.05.2001 - 3 Ca 33/01 (https://dejure.org/2001,11901)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 3 Ca 33/01 (https://dejure.org/2001,11901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    BGB § 626
    Fristlose Kündigung wegen Versendens einer beleidigenden E-Mail

  • aufrecht.de

    Beleidigende E-Mail = fristlose Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versendung von Rundschreiben über E-Mail an alle Mitarbeiter oder an größere Gruppen ; Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen des Verbreitens einer E-Mail; Liedtext als Metapher für ein angeschlagenes Unternehmen; Beleidigungen durch den Arbeitnehmer

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 639
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 02.05.2001 - 3 Ca 33/01
    Dies beruht darauf, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit weder Formalbeleidigungen und bloße Schmähungen noch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen schützt (BVerfGE 93, 266; BVerfGE 991 185), auch wenn sie in "passenden" Metaphern versteckt sind, und dass dieses Grundrecht im Übrigen nicht schrankenlos gewährt, sondern insbesondere durch das Recht der persönlichen Ehre gemäß Art. 5 Abs. 2 GG beschränkt ist, und in ein ausgeglichnes Verhältnis zu diesem gebracht werden muss (BVerfGE 93, 266).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 02.05.2001 - 3 Ca 33/01
    Eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrechtlich umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie, ausgeführt wurde (BAG vom 17. Februar 2000, 2 AZR 927/98).
  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 02.05.2001 - 3 Ca 33/01
    entsprechendes gilt für bewusst wahrheitswidrig aufgestellte ehrverletztende Tatsachenbehauptungen, etwa wenn sie den Tatbestand einer üblen Nachrede ausfüllen(BAG vorn 17. Februar 2000, 2AZR927/98; BAG AP Nr. 151 zu § 626 BGB; BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht