Rechtsprechung
ArbG Wiesbaden, 02.05.2001 - 3 Ca 33/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- JurPC
BGB § 626
Fristlose Kündigung wegen Versendens einer beleidigenden E-Mail - aufrecht.de
Beleidigende E-Mail = fristlose Kündigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versendung von Rundschreiben über E-Mail an alle Mitarbeiter oder an größere Gruppen ; Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen des Verbreitens einer E-Mail; Liedtext als Metapher für ein angeschlagenes Unternehmen; Beleidigungen durch den Arbeitnehmer
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fristlose Kündigung wegen E-Mail - Das Narrenschiff
- arbeitsrecht-hessen.de
Fristlose Kündigung wegen metaphorischer Verunglimpfung
- online-und-recht.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA-RR 2001, 639
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus ArbG Wiesbaden, 02.05.2001 - 3 Ca 33/01
Dies beruht darauf, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit weder Formalbeleidigungen und bloße Schmähungen noch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen schützt (BVerfGE 93, 266; BVerfGE 991 185), auch wenn sie in "passenden" Metaphern versteckt sind, und dass dieses Grundrecht im Übrigen nicht schrankenlos gewährt, sondern insbesondere durch das Recht der persönlichen Ehre gemäß Art. 5 Abs. 2 GG beschränkt ist, und in ein ausgeglichnes Verhältnis zu diesem gebracht werden muss (BVerfGE 93, 266). - BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den …
Auszug aus ArbG Wiesbaden, 02.05.2001 - 3 Ca 33/01
Eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrechtlich umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie, ausgeführt wurde (BAG vom 17. Februar 2000, 2 AZR 927/98). - BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter - …
Auszug aus ArbG Wiesbaden, 02.05.2001 - 3 Ca 33/01
entsprechendes gilt für bewusst wahrheitswidrig aufgestellte ehrverletztende Tatsachenbehauptungen, etwa wenn sie den Tatbestand einer üblen Nachrede ausfüllen(BAG vorn 17. Februar 2000, 2AZR927/98; BAG AP Nr. 151 zu § 626 BGB; BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).